In der Struktur und Organisation des PWV Speyer haben sich neue Mitgliedsarten ergeben, die eine Änderung der Satzung erforderlich machen. So gibt es künftig keine A-, B-, und C-Mitglieder mehr, sondern Einzelmitglieder, Familienmitglieder und Jugendmitglieder. Die Form der Zweitmitglieder bleibt erhalten, wird aber an die zuvor genannten neuen Mitgliedsarten angepasst.
Die neu geschaffene Radwanderabteilung des PWV Speyer und die damit verbundene Erweiterung des Vereinszwecks, festgehalten in § 2, wird sich ebenfalls in der neuen Satzung widerspiegeln. Insgesamt orientiert sich die aktualisierte Satzung an der Mustersatzung des Hauptvereins.
Alle Satzungsänderungen, die bei der kommenden Mitgliederversammlung am 6. März 2026 vom Vorstand beantragt werden, sind im neuen Satzungsentwurf gelb markiert und können mit der bisherigen Satzung abgeglichen werden.
